Unser Verhaltenskodex

Verhaltenskodex der Elektronik Gruppe

1. Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter der ELEKTRONIK-GRUPPE ohne Ausnahme gültig. Des Weiteren verpflichtet sich die Gruppe die Einhaltung des Verhaltenskodex auch bei Lieferanten und Geschäftspartner im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

2. Einhaltung der Gesetze und Vorschriften

Wir sehen es als eine Selbstverständlichkeit, Gesetze und Vorschriften einzuhalten und uns an den allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien zu orientieren.

2.1. Grundrechte der Mitarbeiter

Die ELEKTRONIK-GRUPPE fördert Chancengleichheit und unterbindet Diskriminierung. Wir behandeln alle Mitarbeiter bei der Bewerbung und im Arbeitsalltag gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, ihrer Kultur, der sexuellen Identität oder Religionszugehörigkeit und lehnen jede Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf eine angemessene Vergütung. Diese und sonstige finanzielle Leistungen entsprechen mindestens den geltenden gesetzlichen Normen. Darüber hinaus legen wir Wert auf eine offene Kommunikation, die Achtung der Privatsphäre und ein Arbeitsumfeld mit gegenseitigem Respekt.

2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wir schaffen für unsere Mitarbeiter ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld, indem wir die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzrichtlinien einhalten. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, dass Verfahren und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz jederzeit im ausreichenden Umfang vorhanden sind. Unser Ziel ist es, durch nachhaltige Maßnahmen die Krankheits- und Arbeitsunfallquoten niedrig zu halten.

2.3. Korruption/Zuwendungen an Dritte

Bei der ELEKTRONIK-GRUPPE ist jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit vor allem bei Amtsträgern als auch im geschäftlichen Umgang verboten. Zuwendungen Dritter, etwa Geschenke oder Einladungen, die dem Zweck dienen, Geschäftsbeziehungen zu fördern oder Produkte zu präsentieren, sind in maßvollem Umfang zulässig. Solche Zuwendungen dürfen jedoch nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht als Gegenleistung für einen rechtswidrigen Vorteil.

Dabei darf die Grenze der Geschäftsüblichkeit und der Lebensstandard des Empfängers nicht unverhältnismäßig überschritten werden. Grundsätzlich wird empfohlen erhaltene Geschenke im Büro abzugeben, so dass bei der jährlichen Tombola alle Mitarbeiter davon profitieren.

In Zweifelsfällen müssen sich die Mitarbeiter die Zuwendungen von ihrem Vorgesetzen genehmigen lassen. Bei Sponsoring-Angeboten muss durch eine sorgfältige Prüfung sichergestellt werden, dass es sich dabei nicht um einen verdeckten Bestechungsversuch handelt.

2.4. Interessenskonflikte

Mitarbeiter dürfen im Kontakt mit Geschäftspartnern ausschließlich im Interesse von der ELEKTRONIK-GRUPPE handeln und keine persönlichen Vorteile erlangen.

2.5. Schutz von Vermögenswerten und wettbewerbsrelevanten Informationen

Die Mitarbeiter der ELEKTRONIK-GRUPPE sind mitverantwortlich für die Bewahrung der materiellen (z.B. Produkte, Computer, Dokumente) und immateriellen (z.B. Know-how, gewerbliche Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse) Werte innerhalb ihres Tätigkeitsbereiches.

2.6. Datenschutz

Die ELEKTRONIK-GRUPPE achtet bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten auf größte Sorgfalt und strikte Vertraulichkeit unter Einhaltung der geltenden Gesetze.

2.7. Umweltschutz

Die ELEKTRONIK-GRUPPE erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz und handelt umweltbewusst. Wir orientieren uns an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und sind uns der verantwortungsvollen Nutzung natürlicher Ressourcen (Wasser, Energie, Werkstoffe und Flächen) bewusst.

3. Umsetzung und Durchsetzung

Die ELEKTRONIK-GRUPPE wird alle geeigneten und tragbaren Anstrengungen ergreifen, um den Verhaltenskodex kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern soll auf Verlangen über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar ist, wie deren Einhaltung grundsätzlich gewährleistet ist.